2. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland BM 21 8202 vom 26. Februar 2021 wird insoweit aufgehoben, als nebst der Abnahme eines WSA und der Erstellung eines DNA-Profils die erkennungsdienstliche Erfassung angeordnet worden ist. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 600.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die andere Hälfte der Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern.