7 frei herumliegende Spraydosen und Sprühköpfe festgestellt und sichergestellt werden können. Der versprayte SBB-Doppelstockzug habe frische Sprayereien («C.________», «D.________», «E.________», evtl. «F.________») aufgewiesen. Die Farben der Sprayereien hätten mit denen der sichergestellten Spraydosen übereingestimmt. Ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer ist bei dieser Ausgangslage zu bejahen. Die verfügte DNA-Probenahme und -Analyse erweist sich mit Blick auf die im vorliegenden Strafverfahren zu untersuchende Tat zudem als verhältnismässig.