Die Farben der Spraydosen stimmten mit denjenigen der Sprayereien überein, womit der Schluss naheliegt, es könnte sich um die bei der Tat verwendeten Utensilien handeln. In der Folge konnten an den sichergestellten Taschen, Spraydosen und Sprühköpfen diverse DNA-Abriebe gemacht werden, welche zur Aufklärung der vorgeworfenen Sachbeschädigung mit dem DNA-Profil des Beschuldigten abzugleichen sind. Die verfügte DNA-Profilerstellung zur Aufklärung der Anlasstat erweist sich demnach als rechtmässig. […].