trafe von 40 Tagessätzen verurteilt worden ist (einschlägige Vorstrafe). Zudem ist gestützt auf den Berichtsrapport als erstellt zu erachten, dass der versprayte SBB- Doppelstockzug am 20. Februar 2021 frische Sprayereien («C.________», «D.________», «E.________», evtl. «F.________») aufgewiesen hat und dass der Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt von der Polizei angehalten worden ist, als er dabei war, über die Gleise zu flüchten. Gemäss glaubwürdigen Angaben der Kantonspolizei Bern im Berichtsrapport soll es von den Sprayereien «C.________», «D.________» und «E.________» (sog. Tags) zahlreiche weitere unaufgeklärte Fälle geben.