2 Abs. 3 Bst. c der Verordnung des EJPD über die Leistungsund Qualitätsanforderungen für forensische DNA-Analyselabors (DNA- Analyselabor-Verordnung EJPD; SR 363.11) wird für eine normale Analyse einer einfachen Spur ohne besondere Schwierigkeiten bis zu zwölf Arbeitstage benötigt. Es geht nicht an, dass eine WSA-Abnahme (mit anschliessender DNA-Analyse) erst nach Ablauf dieser Zeitdauer angeordnet werden kann, zumal die betroffene Person zu diesem Zeitpunkt noch greifbar sein muss. Gestützt auf den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 18. März 2021 ist denn auch hinreichend