Der hinreichende Tatverdacht auf Sachbeschädigung ergibt sich aus dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 18. März 2021, welcher, wie vorstehend dargetan wurde (vgl. E. 4.5 hiervor), im vorliegenden Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden kann. Aus diesem geht hervor, dass auf einer Überwachungskamera durch die Transportpolizei am 20. Februar 2021 um ca. 21:23 Uhr drei verdächtige Personen im Gleisbereich festgestellt wurden. Zwei Patrouillen der Transportpolizei hätten vor Ort die drei Personen zwischen den Zügen feststellen können. Diese seien hin und her gegan-