Es befindet sich einzig der Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 18. März 2021 bei den Akten, aus welchem hervorgeht, dass auf den Überwachungskameraaufnahmen offenbar ersichtlich ist, wie sich drei Personen Richtung Züge bewegten, sich von dort wieder entfernten und sich anschliessend wieder zu den Zügen zurückbewegten, wobei zwei der drei Personen eine helle Tasche mit sich getragen hätten. Die Beschwerdekammer in Strafsachen kann nicht beurteilen, was sich konkret und in welcher Qualität auf den Überwachungskameraaufnahmen befindet.