3. Dem Beschwerdeführer wird eine Entschädigung von CHF 1'627.15 (inkl. Auslagen und MwSt.) ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - der Leitung Jugendanwaltschaft (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Jugendanwalt C.________ (mit den Akten – per Einschreiben)