10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass die Jugendanwaltschaft das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat. Ziffer 3 des Nachentscheids der Regionalen Jugendanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 1. März 2021 wird aufgehoben bzw. ist im Sinne der Erwägungen zu ergänzen und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.