Das Gutachten stellte aufgrund der diagnostizierten paranoiden und hebephrenen Schizophrenie sowie des Missbrauchs multipler Substanzen zwar eine hohe Gefahr für künftige erhebliche Straftaten und die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung fest. Gleichzeitig kam es zum Schluss, dass eine Behandlung in einer sozialpädagogischen Jugendeinrichtung nicht ausreiche und sich die derzeitigen Verhaltensprobleme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht verän-