Die Möglichkeit der Einsetzung der Rechtsvertreterin als amtliche Anwältin sei thematisiert worden. Am 1. September 2020 habe sich der zuständige Jugendanwalt nochmals bei der Rechtsvertreterin gemeldet und mitgeteilt, dass die Jugendanwaltschaft keine Möglichkeit mehr habe, den Beschwerdeführer anderweitig zu platzieren, womit das Verfahren gegenstandslos werde. Angesichts des gegenstandslos gewordenen Verfahrens habe sie auf die Einreichung eines Gesuchs um amtliche Verteidigung verzichtet, da ein solches Gesuch «aufgrund fehlender Aussichtslosigkeit» (recte: wegen Aussichtslosigkeit) abgewiesen worden wäre. Damit