7. Die Kosten das Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00 werden dem Gesuchsteller zur Bezahlung auferlegt. Im Umfang von CHF 400.00 werden sie mit der geleisteten Sicherheit und im Umfang von CHF 400.00 mit der Entschädigung von CHF 572.00 verrechnet, sodass dem Beschwerdeführer eine Entschädigung von CHF 172.00 ausbezahlt wird.