1. Es wird festgestellt, dass die F.________ das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt im Umfang von CHF 400.00 der Kanton Bern. Im Umfang von CHF 600.00 werden sie dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt und der geleisteten Sicherheit von CHF 1'000.00 entnommen. 4. Dem Beschwerdeführer wird eine Entschädigung von CHF 572.00 zugesprochen. 5. Den Beschuldigten werden keine Entschädigungen ausgerichtet. 6. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.