4 offizieller Seite her eine Bewilligung erteilt worden wäre. Bei dieser Ausgangslage ist nicht ersichtlich, weshalb der Beschwerdeführer davon hätte ausgehen dürfen, dass er das Recht hatte, sich auf dem Gelände aufzuhalten. Es mag sein, dass der Beschwerdeführer aufgrund der Auskunft des Leiters des Polizeiinspektorats I.________(Ort) damit gerechnet hatte, die Fahrenden würden die Bewilligung erhalten.