Auch aus der E-Mail vom 29. Mai 2019 geht hervor, dass der Gemeinderat H.________(Ort) im Rahmen der Sitzung vom 28. Mai 2019 den Aufenthalt der Fahrenden auf dem Gelände vom 3. bis zum 30. Juni 2019 nicht bewilligt hatte. Es gibt keine Hinweise, dass dem Beschwerdeführer diese SMS-Nachricht nicht bekannt war oder ihm von