I.________(Ort) offensichtlich treuwidrig und rechtsmissbräuchlich erfolgt und das Ergebnis einer Diskriminierung sei. 4.3 Aus den Akten ergibt sich, dass dem Beschwerdeführer mit SMS-Nachricht vom 28. Mai 2019 mitgeteilt worden war, dass der Anfrage, sich auf dem Gelände der Stadt I.________(Ort) niederzulassen, nicht entsprochen worden sei. Auch aus der E-Mail vom 29. Mai 2019 geht hervor, dass der Gemeinderat H.________(Ort) im Rahmen der Sitzung vom 28. Mai 2019 den Aufenthalt der Fahrenden auf dem Gelände vom 3. bis zum 30. Juni 2019 nicht bewilligt hatte.