Weiter wurde festgestellt, dass die Verfahrenssprache im Beschwerdeverfahrens Deutsch sei. Am 25. März 2021 liess sich der Leitende Staatsanwaltschaft zum Ausstandsgesuch vernehmen und beantragte dessen Abweisung. Der Beschwerdeführer leistete am 29. März 2021 die geforderte Sicherheit. Mit Verfügung vom 30. März 2021 nahm der Präsident der Beschwerdekammer von der geleisteten Sicherheit Kenntnis und gab der Generalstaatsanwaltschaft sowie den Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme.