Zudem stellte er ein Ausstandsgesuch gegen die Staatsanwaltschaft und beantragte die Vereinigung des Verfahrens BJS 19 15948 mit dem Verfahren BJS 19 13469. Mit Verfügung vom 16. März 2021 eröffnete der Präsident der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein Beschwerde- und Ausstandsverfahren. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, innert 10 Tagen eine Sicherheit von CHF 1'000.00 zu leisten. Weiter wurde festgestellt, dass die Verfahrenssprache im Beschwerdeverfahrens Deutsch sei.