1. Mit Verfügung vom 18. Februar 2021 nahm die F.________ (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die Beschuldigte 1 und den Beschuldigten 2 sowie unbekannte Täterschaft wegen falscher Anschuldigung, Nötigung, Amtsmissbrauchs, Rassendiskriminierung, Hausfriedensbruchs sowie Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit und ungetreuer Amtsführung nicht an die Hand. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer oder Gesuchsteller), vertreten durch Rechtsanwalt E.________, am 13. März 2021 Beschwerde ein.