erfolgte. Ohne die Unschuldsvermutung zu verletzen, durfte die Staatsanwaltschaft davon ausgehen, dass die Darstellungen von E.________ und des Beschuldigten in jenem Verfahren überzeugender erscheinen als jene des Beschwerdeführers. Hinzu kommt, dass ein Durchschnittsleser die stritten Posts nicht zwingend als strafrechtlichen Vorwurf gegen den Beschwerdeführer versteht. Die Aufmachung und der Haupttext «Verschwunden mit meinem Auto!!!», darunter der Name und das Alter des Beschwerdeführers, können auch den Anschein einer Vermisstenanzeige bzw. den Aufruf zur Suche erwecken.