was dann geschehen sei, sei nicht bekannt. Weiter habe der Beschwerdeführer zu Protokoll gegeben, dass er das Fahrzeug zuvor mehrmals vom Beschuldigten gemietet gehabt habe und im Oktober 2019 F.________ neu als Mieter vermittelt habe. Widersprüche, wie sie die Staatsanwaltschaft in den Aussagen des Beschwerdeführers sehe, seien nicht erkennbar. Wenn die Staatsanwaltschaft der Ansicht sei, eine Anschuldigung könnte zutreffen, und sie deswegen ein Strafverfahren eröffne, reiche dies nicht aus, um so «auf offensichtliche Straflosigkeit der Anschuldigungen des Beleidigers zu schliessen».