__ wirklich einen Sinn ergibt. Was im weiteren der Aus- 3 druck «pussy of a man» betrifft, so ist höchst fraglich, inwiefern mit einer dermassen banalen Äusserung effektiv die Ehre eines Mannes in strafrechtlich relevanter Weise tangiert werden kann. Es ist hier in casu vielmehr von einer gemäss der oben erwähnten bundesgerichtlichen Rechtsprechung und herrschenden Lehre strafrechtlich irrelevanten Herabsetzung im gesellschaftlichen Kontext auszugehen, welche zwar das Selbstbewusstsein verletzt, aber die sogenannte sittliche Ehre nicht tangiert.