Aufgrund der unterschiedlichen Unterschriften ist eindeutig, dass es sich bei der «Vollmacht», angeblich lautend auf E.________, welche B.________ F.________ zusammen mit dem Fahrzeug übergab, um eine Fälschung handelt. Gestützt auf den Anzeigerapport vom 18.08.2020 und die umfangreichen polizeilichen Ermittlungen und Befragungen in Zusammenhang mit dem Verschwinden des fraglichen Mercedes-AMG GT eröffnete die zuständige Staatsanwältin […] am 22.09.2020 formell eine Strafuntersuchung gegen B.________ wegen Veruntreuung gemäss Art. 138 StGB, eventuell wegen Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch gemäss Art. 94 SVG, sowie wegen Urkundenfälschung gemäss Art.