auszustellen. Mit A.________ habe er nichts zu tun gehabt. B.________ habe ihm dann später, als er ihn wegen den Problemen an der serbisch-ungarischen Grenze umgehend notfallmässig kontaktiert habe, gesagt, dass E.________ und A.________ Betrüger seien. B.________ gab hierzu am 23.07.2020 bei der Kantonspolizei Bern zu Protokoll, dass er den fraglichen Mercedes-AMG GT von A.________ gemietet habe, um kurz darauf zu erklären, dass er den Wagen vermietet habe, er aber diesbezüglich lediglich als Vermittler zwischen A.________ und F.________ aufgetreten sei. Die CHF 6'000.-- habe er vom Letztgenannten zwar entgegengenommen, aber an A.________ übergeben.