_ gab an, dass sie B.________ das Fahrzeug übergeben habe, um dieses bei ihm - so wie dieser selbst vorgeschlagen habe - in der Einstellhalle an dessen Domizil zu parkieren, da sie das teure Auto nicht einfach draussen habe stehen lassen wollen. Weitere Aufträge an B.________ seien nicht erfolgt. Dieser sei auch nicht ermächtigt gewesen, über den Wagen in irgendeiner Form zu verfügen oder diesen zu gebrauchen. Die Schlüsselübergabe sei durch A.________ erfolgt. Nun sei