382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten 3. Die angefochtene Verfügung, aus welcher sich auch der rechtserhebliche Sachverhalt ergibt, ist wie folgt begründet: […] Im betreffenden Schreiben warf B.________ A.________ vor, am 14.11.2019 auf lnstagram und am 15.11.2019 auf Facebook wahrheitswidrig, beziehungsweise wider besseres Wissens behauptet zu haben, dass er dessen Mercedes-AMG GT gestohlen, beziehungsweise diesen habe verschwinden lassen. Am 29.11.2019 habe der Beschuldigte auf lnstagram erneut auf diesen Vorwurf Bezug genommen und ihn (B.____