Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) stellte das gegen den Beschuldigten eröffnete Verfahren am 21. Dezember 2020 diesbezüglich ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 8. Januar 2021 Beschwerde mit dem Antrag auf Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie auf Weiterführung des Strafverfahrens. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 3. Februar 2021 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschuldigte liess sich innert Frist nicht vernehmen. Die erwähnte Stellungnahme wurde dem Beschwerdeführer am 9. Februar 2021 zugestellt.