Es besteht aktuell auch kein Grund davon auszugehen, die Daten des Beschwerdeführers seien missbräuchlich verwendet worden. Jedenfalls enthalten seine Ausführungen zum Kauf und zur Verwendung der SIM-Karte keine zwingenden Hinweise, dass ein «Skimming» der SIM-Karte stattgefunden hätte. Technische Abklärungen durch die Polizei ergaben zudem, dass es zwar vorstellbar wäre, dass die Nummer einer anderen Person zum Gebrauch zur Verfügung gestellt worden wäre. Das Chatten mit dieser Nummer wäre aber nur möglich gewesen, wenn die zugehörige SIM-Karte in ein Natel eingelegt und dieses eingestellt gewesen wäre, womit ein koordiniertes Vorgehen des Kartenbesitzers und des Chatters erforder-