4 langen Chat). Die SIM-Karte, mit deren Telefonnummer die Kommunikation per Whatsapp mit der Geschädigten u.a. geführt worden war, stellte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten am 3. März 2021 sicher; die Karte befand sich bis zu diesem Zeitpunkt in einem Natel, welches im Besitz des Beschuldigten war. Beim Kauf der SIM-Karte am 31. Juli 2019 ist zudem der Name des Beschwerdeführers hinterlegt worden.