__ persönlich auferlegt. Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden keine Entschädigungen ausgerichtet. 11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden zu CHF 400.00 Rechtsanwalt B.________ persönlich und zu CHF 800.00 den Gesuchstellern 2 und 3 unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt. 3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.