Wie sich aus den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. K.________ anlässlich der Hauptverhandlung ergibt, blieb er bei seiner Wahrnehmung, dass es sich beim Material in der Luftröhre um gekochtes Blut bzw. um einen qualitativen Nachweis von Blut gehandelt habe. Er gab an, dass es im Grundsatz möglich sein könnte, die Dichte des verkochten Blutes, das auch an anderen Stellen im Körper gefunden worden war, mit der Dichte des Inhalts in der Luftröhre zu vergleichen.