Diese Ausführungen zeigen, dass sich das Kollegialgericht nicht einzig von der Frage der Verspätung leiten liess. Konkrete Hinweise, dass das Kollegialgericht bewusst gegen eine gesetzliche Pflicht verstossen wollte und die Abweisung des Antrags auf ein fehlendes Interesse an der Findung der materiellen Wahrheit zurückgeht, fehlen.