Er habe wissen wollen, wie es für sie gewesen sei, als sie während der Urteilseröffnung in die Augen des Beschuldigten sel. geschaut habe. Der Gesuchsteller 3 habe insistiert und gefragt, wie es wohl für seinen Vater, den Beschuldigten sel., gewesen sei. Sie habe ihm erklärt, dass der Beschuldigte sel. sicher enttäuscht und frustriert gewesen sei über das Urteil. Daraufhin habe der Gesuchsteller 3 gemeint, er könne es einfach nicht glauben, dass sein Vater für den Tod des Opfers verantwortlich sei. So habe ja auch die Zeugin N.________ ausgesagt, dass sie ihm solches nicht zugetraut habe.