Allerdings müssen in diesem Fall ganz konkrete Hinweise vorliegen, dass das Regionalgericht befangen und voreingenommen gegenüber dem Beschuldigten sel. geurteilt hat. 5.3 Der im Gesuch wiedergegebene Gesprächsinhalt wird von der Gesuchsgegnerin 1 bestritten. Sie gibt an, sich sehr gut an das Gespräch erinnern zu können. Der Gesuchsteller 3 sei im Anschluss an die Urteilseröffnung vor dem Gerichtsgebäude auf sie zugekommen. Er habe wissen wollen, wie es für sie gewesen sei, als sie während der Urteilseröffnung in die Augen des Beschuldigten sel. geschaut habe.