5. 5.1 Der Beschuldigte sel. wurde mit Urteil des Regionalgerichts vom 16. Oktober 2020 verpflichtet, die Verfahrenskosten zu tragen sowie eine Entschädigung, eine Genugtuung und Schadenersatz an die Straf- und Zivilkläger zu zahlen. Infolge Versterbens des Beschuldigten sel. ist dieses Urteil hinfällig geworden und das gegen den Beschuldigten sel. geführte Verfahren ist einzustellen. Die Kosten- und Entschädigungsfolge war im Grundsatz eine logische Konsequenz der Verurteilung. Nun ist das Verfahren zwingend einzustellen.