4 Ausstandsgesuch ist mangels dessen Prozessfähigkeit und damit Parteistellung nicht einzutreten. 2.3 Soweit die Gesuchsteller 2 und 3 als Erben in eigenem Namen ein Ausstandsgesuch stellen, ist darauf einzutreten. Wie ihre Eingabe vom 9. April 2021 beim Regionalgericht zeigt, machen sie Entschädigungen geltend und beantragen, die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte an sie herauszugeben. Ob und inwiefern diese Ansprüche der Erben überhaupt einer materiellen Prüfung zugänglich sind, ist nicht im Ausstandsverfahren zu klären.