Mit Verfügung vom 2. März 2021 liess das Regionalgericht diese Eingabe sowie die relevanten Verfahrensakten der Beschwerdekammer zukommen und setzte den Parteien eine Frist zur Stellung von Anträgen zu den Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziffer 6). Die Beschwerdekammer eröffnete am 5. März 2021 ein Ausstandsverfahren. Die Gerichtspräsidentin sowie die vier LaienrichterInnen (nachfolgend: GesuchgegnerInnen 1 bis 5 oder Kollegialgericht) beantragten in ihren Stellungnahmen vom 10., 11. bzw. 14. und 15. März 2021 die Abweisung des Ausstandsgesuchs. Rechtsanwalt B.________ replizierte am 26. März 2021 namens des Beschuldigten sel.