2.4 Gemäss Art. 331 Abs. 4 StPO setzt die Verfahrensleitung Datum, Zeit und Ort der Hauptverhandlung fest und lädt die Parteien sowie die Zeuginnen und Zeugen, Auskunftspersonen und Sachverständigen vor, die einvernommen werden sollen. Sie entscheidet endgültig über Verschiebungsgesuche, die vor Beginn der Hauptverhandlung eingehen (Art. 331 Abs. 4 StPO). 2.5 Der Beschwerdeführer hat mit Eingabe vom 19. Dezember 2019 beantragt, «die Vorladung sei zu annullieren», bis der Entscheid des Bundesgerichts betreffend seiner hängigen Beschwerde i.S. Ausstand von Staatsanwältin E.________ eingetroffen sei.