331 Abs. 3 StPO mit kurzer Begründung mit. Die Ablehnung ist nicht anfechtbar, doch können abgelehnte Beweisanträge an der Hauptverhandlung erneut gestellt werden. 2.3 Das Regionalgericht hat mit Vorladung vom 6. Dezember 2019 das Datum der Hauptverhandlung auf den 6. Februar 2020 festgesetzt. Zudem hat es mitgeteilt, dass an der Hauptverhandlung von Amtes wegen die Befragung der Parteien erfolgen werde. Den Parteien wurde Frist gesetzt, um allfällige weitere Beweisanträge zu stellen und zu begründen.