1. Vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) ist ein Strafverfahren hängig gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, wegen Verleumdung, mehrfach begangen, Tätlichkeiten und Beschimpfung. Mit prozessleitender Verfügung vom 23. Dezember 2019 wies das Regionalgericht den eigenständigen Beweisantrag des Beschwerdeführers auf Einholung von Strafregisterauszügen über die Straf- und Zivilkläger C.________ und D.________ ab. Der Antrag auf Annullierung der Vorladung für die Verhandlung vom 6. Februar 2020 wurde zur Zeit abgewiesen.