3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das Regionalgericht festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin F.________ (mit den Akten) Bern, 24. April 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: