Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Staatsanwaltschaft in angeblich ähnlich gelagerten Fällen Gesuche um vorzeitigen Strafantritt bewilligt haben soll. «Ähnlich gelagert» bedeutet eben gerade nicht, dass eine identische Ausgangslage vorliegt. Davon, dass die Staatsanwaltschaft vorliegend willkürlich gehandelt haben soll, kann nicht gesprochen werden. Der Antrag auf Edition der Verfahrensakten BM 18 7488 wird abgewiesen.