7 wortete er überdies (Z. 259): Ich weiss nicht, welches seine Rolle war. Ich bitte Sie, belasten Sie mich nicht! Weiter scheint die Staatsanwaltschaft anlässlich der Schlusseinvernahme auch bei D.________ eine gewisse Nervosität bemerkt zu haben. Auch wenn der Grund hierfür nicht ausgemacht werden kann, geht aus dem Einvernahmeprotokoll vom 13. Februar 2020 hervor, dass er nichts mehr zum Beschwerdeführer aussagen wollte, stattdessen lediglich auf früher Gesagtes verwiesen hat (zum Ganzen Z. 106 ff. und Z. 313 ff.).