1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. A.________ befindet sich seit 17. September 2019 wegen Kollusions- und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Am 25. Februar 2020 wies die Staatsanwaltschaft (u.a.) dessen Gesuch um vorzeitigen Strafantritt ab. Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.__