„Er [Dr. G.________] sagte mir, es kommt gleich ein Tiger durch den Gang zu laufen, was machen Sie? Ich Antwortete: keine Angst zu zeigen und in der Nahrungskette des Tigers vor ihm zu stehen. Das er in meiner Herde ein schwächeres Tier ist. Das wollte Dr. G.________ nicht verstehen, meine Antwort sei nicht durchdacht und ich müsse wieder Haldol zu mir nehmen". Es ist vorliegend nicht ersichtlich, dass durch dieses Gespräch Gewalt angewendet noch ernstliche Nachteile angedroht oder die Handlungsfähigkeit des Privatklägers anders beschränkt würde. Es erhellt, dass damit weder Nötigung noch ein anderer Straftatbestand gegeben ist.