Weiter habe Dr. G.________ in einem „abstrusen Dialog" folgendes gesagt: „sonst muss ich ihnen wirklich wieder Haldol verschreiben. Die Ergänzungsleistungen des Kantons gingen während all meinen Spitalaufenthalten an die Privatklinik in J.________. Weil die Privatklinik J.________ nicht belegen kann, dass diese Gelder nicht korrekt liefen, behält man mich im System als paranoid Schizophrener." Das sei ganz klar Geldwäscherei. Es ist indessen nicht ersichtlich, worin hier Geldwäscherei oder eine andere strafbare Handlung erkennt werden könnte. Es fehlt vorliegend klarerweise an tatbestandmässigem Verhalten.