_ ist demzufolge einzustellen. G.________: Vorteilsnahme, Geldwäscherei, Widerhandlung gegen das Personalgesetz der ETH und das Bundespersonalgesetz, einfache Körperverletzung und Nötigung Nach Angaben des Privatklägers habe […] Dr. G.________, gegenüber Dr. E.________ gesagt haben: „los, wenn du nicht von H.________ drankommen willst, erstellen wir eine neue Diagnose, paranoide Schizophrenie". Das sei Vorteilsnahme. Es ist indessen nicht ersichtlich, worin hier eine strafbare Handlung erkannt werden könnte. Es fehlt vorliegend klarerweise an tatbestandmässigem Verhalten. Weiter habe Dr. G._____