3 wolle, würde er im Notfall aufs Bett gebunden und niedergespritzt. Das sei Folter und bereits mehrere Male im Zeitraum von 1991-2018 passiert. Bis Februar 2013 sind die geltend gemachten Handlungen verjährt (Prozesshindernis). Betreffend die Zeit danach wurden sämtliche Krankenakten von H.________ (ca. 25 cm hohe Beige A4-Blätter!) hinter der Privatklinik J.________ ediert. Deren Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unzulässige Zwangsmedikation.