Die Beschuldigte habe ihr gesagt, ob sie unterschreibe oder nicht, sie werde sowieso weg sein. Auf Vorhalt ihrer Antwort auf die inkriminierte Belehrung der Beschuldigten sagte die Beschwerdeführerin aus, dass der Übersetzer immer stopp, stopp, stopp gesagt habe und sie nicht alles habe erzählen können. Sie habe gewusst, dass sie eine Mitwirkungspflicht habe. Für sie sei es normal.