Sie hätte sich eine Übersetzerin mit einem tunesischen Dialekt gewünscht. Das erste Protokoll vom 27. September 2016 habe sie nicht unterschrieben, weil sie nicht einverstanden gewesen sei. Sie habe nicht alles sagen können. Bei der zweiten Anhörung habe ihr die Beschuldigte bezüglich des Unterschreibens des Protokolls Angst gemacht. Sie habe gesagt, dass sie das Protokoll unterschreiben müsse. Die Beschuldigte habe ihr gesagt, ob sie unterschreibe oder nicht, sie werde sowieso weg sein.